Recht und Rechtsprechung in der Ostmark
Die Ostmark ist als Mark mit besonderen Rechten ausgestattet.
So darf der Markgraf der Ostmark im Verteidigungsfall selbst eine Armee aufstellen und er bekommt besondere Finanzmittel zum Aufbau von Wehranlagen, als da wären Burgen, Kasernen und Wälle.
Die höchste Rechtsprechung hat der Fürst der Ostmark inne. In jedem Markkreis gibt es ein Gerichtstag. Dieser tagt in der Kreisstadt. Er besteht aus 3 der höchsten Adligen des Kreises, dem Ordinarius zwei Schreibern und einem Kanzler. Die Markkreise sind: Drachenwaldkreis, Nordkreis, Ostkreis, Schneebergen, Nachtwaldkreis.
Strafen sind: Geldzahlungen, Stockhiebe, Abschlagen eines Fingers oder der Hand, Todesstrafe.
Geldzahlungen werden geleistet bei Beschädigung von Arbeitsgeräten, Kleidung oder Ackerland und beim ersten kleinen Diebstahl.
Stockhiebe werden bei Körperverletzungen an Mensch und Tier verteilt.
Abschlagen eines Fingers wird vorgenommen beim zweiten kleinen Diebstahl
Beim dritten mal die ganze Hand.
Todesstrafe wir bei Mord an Mensch und Tier verhängt.
In Jedem Dorf gibt es zudem das Milizrecht.
Jeder männliche Dorfbewohner, der sich mit Schwert oder Bogen ausrüsten kann, muss der Miliz mindestens für die Dauer von einem Jahr beitreten.
Jeden Tag an dem ein Dorfbewohner für die Miliz tätig ist, bekommt er 4 Kupfermünzen, freies Essen und jeden Tag einen halben Krug Bier. Wird er für einen Krieg benötigt, erhält er den Tagessold eines Soldaten.
Steuern
Als Steuern werden bezeichnet;
der Landzehnt, der Zollzehnt, der Brückenzehnt und die Abgaben der Bauern, welche in Form von Tieren und Nahrungsmitteln entrichtet werden müssen.
Der Landzehnt ist der zehnte Teil des Ertrages der Jahresernte.
Der Zollzehnt ist der zehnte Teil welcher in Städten von den Gilden, Zünften und Kaufleuten und an den Grenzen eingenommen wird.
Die Gildensteuer, welche von Gilden und Zünften entrichtet werden muss.
Der Brückenzehnt ist nur von Kaufleuten zu entrichten für die Nutzung und den Erhalt der Brücken und Straßen. Dafür sind sie vom Milizdienst befreit.
Jeder Bürger hat die Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Besitz.
Ein Stadtbürger ohne ein eigenes Haus zahlt für jeden Monat 20 Kupfermünzen an die Stadt und 5 Kupfermünzen an den Besitzer des Hauses.
Städtebürger welche ein eigenes Haus besitzen, zahlen jeden Monat 20 Kupfermünzen an die Stadt
Jeder Kaufmann zahlt den Brückenzehnt.
Der Zollzehnt beträgt den zehnten Teil des Warenwertes.
Der Brückenzehnt beträgt 2 Kupfermünzen für jede Brücke.
Die Gildensteuer beträgt 8 Kupfermünzen im Monat für jedes Mitglied und 60 Kupfermünzen im Jahr für jedes Gildenhaus.
Ein Bauer mit weniger als 5 Hektar Land muss den Landzehnten an Steuern bezahlen. Er muss also den zehnten Teil seiner Feldernte abgeben.
Ein Bauer mit mehr als 5 und weniger als 12 Hektar Land muss den Landzehnten und zusätzlich entweder zwei Schweine oder ein Kalb abgeben.
Ein Großbauer mit mehr als 12 Hektar Land muss den Landzehnten, drei Schweine und 10 Hühner abgeben. Wenn er dies nicht leisten kann, muss er einen Jahressatz von 2 Silbermünzen oder in der Ausnahme ein viertes Schwein abgeben, wenn er nicht zur Miliz gehen will.
Tagelöhner müssen 3 Tage einer Woche ohne Geld entweder auf einem Gutshof, einem Maierhof oder im Straßenbau arbeiten. Dazu steht ihnen aber täglich ein großer Krug Bier zu. An anderen Tagen sind einem Tagelöhner für seine Arbeit mindestens 2 Kupferstücke zu zahlen. Tagelöhner sind von Steuern und Abgaben befreit.
Der Adel zahlt Steuern in Geldabgaben.
Für jeden Hof, den ein Adeliger besitzt, zahlt er 2 Silbermünzen im Jahr an Steuern
Für jede Mühle, die ein Adeliger besitzt, zahlt er 8 Silbermünzen im Jahr an Steuern
Für jede Stadt, jede Siedlung und jeden Flecken, die ein Adeliger besitzt, zahlt er den Zollzehnten der Stadteinnahmen und 1 Silbermünze im Jahr für Jedes Stadttor.
Rechte und Pflichten des Markgrafen:
Der Markgraf der Ostmark hat die Pflicht, alle zur Ostmark gehörigen Ländereien und ostmärkischen Boden zu schützen. Zu ostmärkischem Boden gehören auch Schiffe.
Als Graf einer Mark hat er zudem die Pflicht, ein Heer aufzustellen und zu unterhalten und die Grenze mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen und im Angriffsfall zu verteidigen. Für einen Verteidigungskrieg bedarf es keiner Zustimmung durch einen höheren Adligen.
Der Markgraf hat das Amt des obersten Richters der Ostmark inne und ist auch oberster Kriegsherr und oberster Diplomat der Ostmark.
Der Markgraf hat das Recht mit „Mein Fürst“ angeredet zu werden.
Der Markgraf erhält von jedem Adligen die Steuern, welche er für den Unterhalt des Heeres und seines Hofstaates benötigt.
Der Markgraf darf freien Bürgern die Verwaltungsrechte für eine Siedlung oder eine Stadt für deren Verdienste übertragen. Diese nehmen dann dort die Steuern ein und entrichten ihren Zehnten an den Markgraf.
Adelsrechte und Pflichten:
Adelige haben das Recht Land zu erhalten und zu besitzen. Die Bauern und Bürger dieses Landes müssen den Adeligen die festgelegten Steuern zahlen. Die Adligen sind verpflichtet, ihren Teil der Steuern an den Fürsten zu entrichten. Kann ein Adeliger seine Steuern nicht begleichen, so muss er soldfreien Dienst tun im Heer. Seine Ausrüstung hat er mitzubringen und wird nach deren Wert in einen Dienstrang gestuft.
Adelige dürfen Recht sprechen über die Angelegenheiten, welche die Bauern und Bürger in ihrem Land betrifft. Zweifelt ein Bauer oder Bürger den Rechtspruch eines Ältestenrates an, so kann er sich an den Adeligen wenden.
Adlige dürfen ein Hofamt bekleiden
Adelige dürfen Tagelöhner auf ihren Gütern beschäftigen, soviel sie bezahlen können oder aber diese Tagelöhner ihre Steuerschuld einlösen.
Adelige der Ostmark dürfen mit Erlaubnis des Markgrafen auf ihrem Land eine Festung bauen. Für eine Festung erhalten sie 30 Silbermünzen im Jahr an Steuern erlassen.
Adelige dürfen auf ihrem Land einen Brückenzehnten von Kaufleuten einfordern für die Benutzung der Brücken.
Adelige dürfen im Frieden ein Schwert tragen und Jagden veranstalten. Auch die Erlaubnis für die Jagd dürfen sie gegen 2 Silbermünzen im Jahr erteilen.
Lediglich der Nachtwald darf nicht bejagt werden, nur von den Nachtwaldwölfen.
Als Adelig gilt jeder, der ein Wappen hat, welches in der Heraldischen Rolle der Ostmark verzeichnet ist. Ferner muss er einen Landbesitz von mindestens 80 Hektaren oder aber mindestens 3 Gefolgsleute, welche diese Zahl an Hektaren haben, vorweisen können. Des Weiteren muss ein Adeliger eine Ritterrüstung und ein Schlachtpferd sowie eine Kutsche mit mindestens zwei Zugpferden besitzen.
Wer neuer Adeliger werden will, der muss zunächst diesen Besitz nachweisen und kann sich dann ein Wappen geben und eintragen lassen.
Vögte und Maier dürfen nicht auf die Mittel ihrer Gutshöfe oder Maiereien zurückgreifen, sie müssen diese Dinge ihren eigenen Besitz nennen.
Rechte der Bürger
Bürger haben das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen. Auch der Beruf darf gewählt werden, wenngleich es ordentlich ist, wenn in Städten der Sohn das väterliche Handwerk erlernt.
Bürger haben die Pflicht steuern zu zahlen
Bürger haben das Recht, bei einem Ältestenrat über ihr Recht befinden zu lassen.
Bürger dürfen ab einem Alter von 14 Jahren dem Militär beitreten.
Bürger dürfen jedes Kanzelarieramt ergreifen, wenn sie genügend ausgebildet sind
Bürger dürfen lesen und schreiben lernen
Bürger dürfen eine Jagderlaubnis besitzen und, wenn sie eine haben, auch jagen gehen.
Bürger ist, wer in der Ostmark geboren ist oder wer ein Jahr und einen Tag in der Ostmark lebt und einen Beruf ausübt oder erlernt, ohne, dass ein Fremder kommt und nachweisen kann, das dieser ein „Ausbrecher“ ist.