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 Die Ostmark - IT-Informationen
Bernulf Offline



Beiträge: 396

14.05.2014 13:08
Der Adel Antworten

Als Adelig gilt jeder, der ein Wappen hat, welches in der Heraldischen Rolle der Ostmark verzeichnet ist. Ferner muss er einen Landbesitz von mindestens 80 Hektaren oder aber mindestens 3 Gefolgsleute, welche diese Zahl an Hektaren haben, vorweisen können. Des Weiteren muss ein Adeliger eine Ritterrüstung und ein Schlachtpferd sowie eine Kutsche mit mindestens zwei Zugpferden besitzen.
Wer neuer Adeliger werden will, der muss zunächst diesen Besitz nachweisen und kann sich dann ein Wappen geben und eintragen lassen.
Vögte und Maier dürfen nicht auf die Mittel ihrer Gutshöfe oder Maiereien zurückgreifen und zählen demnach nicht zum Adel sondern als Ministeriale.


Die Adelstitel der Ostmark sind:
Freiherr, Baron, Herzog, Markgraf,

Ein Freiher
muss mindestens die oben genannten Bedingungen erfüllen. Die meisten Ritter und Reichsritter sind Freiherren, damit stellt diese Adelsschicht den größten Teil im Kriegsdienst.

Ein Baron
muss zudem mindestens noch 2 weitere Gefolgsleute - meistens Gutsritter - aufweisen. Zusätzlich benötigt er einen Herold und einen Zeremonienmeister.

Ein Herzog
muss insgesamt 10 Gefolgsleute -meistens Lehensritter und Gutsritter - aufweisen. Neben Herold und Zeremonienmeister benötigt er einen Fechtmeister. Er muss eine Burg besitzen.

Der Markgraf muss mindestens 15 Gefolgsleute - darunter mindestens 5 Reichsritter - aufweisen. Neben dem was ein Herzog braucht, benötigt er einen Heermeister, einen Truchsess und einen Komtur. Er besitzt eine Hausburg und muss eine weitere unterhalten können.
Der Markgraf verwaltet die Ostmark. Wenn er stirbt, wird aus dem Kreise der Herzöge ein neuer Markgraf gewählt. Zur Wahl dürfen nur Herzöge antreten, die einen entsprechenden Besitz und das Gefolge nachweisen können.




Rechte und Pflichten des Markgrafen:
Der Markgraf der Ostmark hat die Pflicht, alle zur Ostmark gehörigen Ländereien und ostmärkischen Boden zu schützen. Zu ostmärkischem Boden gehören auch Schiffe.
Als Graf einer Mark hat er zudem die Pflicht, ein Heer aufzustellen und zu unterhalten und die Grenze mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen und im Angriffsfall zu verteidigen. Für einen Verteidigungskrieg bedarf es keiner Zustimmung durch einen höheren Adligen.
Der Markgraf hat das Amt des obersten Richters der Ostmark inne und ist auch oberster Kriegsherr und oberster Diplomat der Ostmark.
Der Markgraf hat das Recht mit „Mein Fürst“ angeredet zu werden.
Der Markgraf erhält von jedem Adligen die Steuern, welche er für den Unterhalt des Heeres und seines Hofstaates benötigt.
Der Markgraf darf freien Bürgern die Verwaltungsrechte für eine Siedlung oder eine Stadt für deren Verdienste übertragen. Diese nehmen dann dort die Steuern ein und entrichten ihren Zehnten an den Markgraf.


Adelsrechte und Pflichten:
Adelige haben das Recht Land zu erhalten und zu besitzen. Die Bauern und Bürger dieses Landes müssen den Adeligen die festgelegten Steuern zahlen. Die Adligen sind verpflichtet, ihren Teil der Steuern an den Fürsten zu entrichten. Kann ein Adeliger seine Steuern nicht begleichen, so muss er soldfreien Dienst tun im Heer. Seine Ausrüstung hat er mitzubringen und wird nach deren Wert in einen Dienstrang gestuft.
Adelige dürfen recht sprechen über die Angelegenheiten, welche die Bauern und Bürger in ihrem Land betrifft. Zweifelt ein Bauer oder Bürger den Rechtspruch eines Ältestenrates an, so kann er sich an den Adeligen wenden.
Adlige dürfen ein Hofamt bekleiden
Adelige dürfen Tagelöhner auf ihren Gütern beschäftigen, soviel sie bezahlen können oder aber diese Tagelöhner ihre Steuerschuld einlösen.
Adelige der Ostmark dürfen mit Erlaubnis des Fürsten auf ihrem Land eine Festung bauen. Für eine Festung erhalten sie 30 Silbermünzen im Jahr an Steuern erlassen.
Adelige dürfen auf ihrem Land einen Brückenzehnten von Kaufleuten einfordern für die Benutzung der Brücken.
Adelige dürfen im Frieden ein Schwert tragen und Jagden veranstalten. Auch die Erlaubnis für die Jagd dürfen sie gegen 2 Silbermünzen im Jahr erteilen.
Lediglich der Nachtwald darf nicht bejagt werden, nur von den Nachtwaldwölfen.

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